- wirksam werden
- zum Tragen kommen
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Wirksam — Wirksam, er, ste, adj. et adv. ein Bestreben äußernd, zu wirken, d.i. Veränderungen hervor zu bringen, und in engerer und gewöhnlicher Bedeutung, ein starkes, lebhaftes, oder beständiges Bestreben dieser Art äußernd. Eine wirksame Arzeney, welche … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
wirksam — verlustfrei (fachsprachlich); rationell; weitreichend; verlustarm (fachsprachlich); wirkungsvoll; tiefgreifend; wirtschaftlich; sparsam; effizient; durchschlagend; … Universal-Lexikon
-wirksam — wirk|sam [vɪrkza:m] <adjektivisches Suffixoid>: a) in Bezug auf das im Basiswort Genannte Wirkung habend, erzielend, darauf einwirkend: krisenwirksam; massenwirksam; öffentlichkeitswirksam; publikumswirksam; wählerwirksam; wetterwirksam;… … Universal-Lexikon
griechische Musik: Europäische Musik im Werden — Keine andere Musikkultur hat Gelehrte so vieler Sparten, Musikwissenschaftler, Philosophen, Philologen, Altertumsforscher, auch Archäologen und Physiker durch die Jahrhunderte seit dem Ausgang des Altertums stärker zu wissenschaftlicher… … Universal-Lexikon
zum Tragen kommen — wirksam werden * * * Zum Tragen kommen Die Fügung wird im Sinne von »wirksam werden, Anwendung finden« verwendet: Es sind oft unbewusste Faktoren, die bei der Entscheidung des Käufers zum Tragen kommen … Universal-Lexikon
Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Geschäftsunfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Zeichnungsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Nichtig — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia